Allgemeine Geschäftsbedingungen

David Ginner | FrameHouse Media

Stand: Juli 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen David Ginner, handelnd unter „FrameHouse Media“ (im Folgenden „Auftragnehmer“), und dem Auftraggeber (im Folgenden „Kunde“). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Angebote und Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail ausreichend) oder durch den Beginn der tatsächlichen Leistungserbringung durch den Auftragnehmer zustande. Kostenvoranschläge sind, sofern nicht anders vereinbart, unverbindlich.

3. Leistungsumfang und Produktionsablauf

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Der Auftragnehmer ist bei der Ausführung der Produktion (Bildgestaltung, Schnitt, Bearbeitung) künstlerisch frei, solange keine zwingenden Vorgaben im Vorfeld schriftlich vereinbart wurden.

Korrekturschleifen: Sofern im Angebot nicht anders definiert, sind im Preis für Videoproduktionen maximal zwei (2) Korrekturschleifen (für geringfügige Anpassungen wie Texteinblendungen, Farbkorrekturen oder den Tausch einzelner Sequenzen) enthalten. Grundlegende Umstrukturierungen oder Änderungen nach bereits erfolgter Abnahme sind gesondert nach Aufwand zu vergüten.

4. Drohnenaufnahmen & Witterungsbedingungen

Luftaufnahmen mittels Drohne werden unter strikter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (Austro Control / EASA) durchgeführt. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Flüge aus Sicherheitsgründen (z. B. bei starkem Wind, Regen, fehlenden behördlichen Freigaben oder Personenansammlungen) kurzfristig abzusagen oder zu verschieben. In solchen Fällen von höherer Gewalt entstehen dem Kunden keine Ausfallkosten, jedoch auch keine Schadensersatzansprüche wegen Verzögerungen.

5. Nutzungsrechte und Urheberrecht

Der Auftragnehmer räumt dem Kunden nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung die jeweils vereinbarten Nutzungsrechte an den finalen Medien (Bilder, Videos) ein. Ohne ausdrückliche vertragliche Regelung erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck.

Rohdaten: Die Herausgabe von offenen Projektdateien, Rohmaterial (RAW-Files, ungeschnittenes Video) oder Schnittprojekten (z. B. Premiere Pro/DaVinci Resolve Dateien) ist nicht Teil der Leistung und erfolgt grundsätzlich nicht, es sei denn, dies wurde im Vorfeld ausdrücklich schriftlich vereinbart und gesondert vergütet.

6. Referenznutzung / Eigenwerbung

Der Auftragnehmer räumt sich das räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, unentgeltliche Recht ein, die im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnisse (Bild-, Video- und Tonmaterial, auch in bearbeiteter Form oder als Ausschnitt) für Zwecke der eigenen Eigenwerbung (z. B. auf framehouse.at, in Portfolios, Showreels und auf Social-Media-Kanälen) zu nutzen. Ferner ist der Auftragnehmer berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen. Sollten Sperrfristen (Embargos) gelten, müssen diese vor Auftragserteilung schriftlich kommuniziert werden.

7. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragnehmer bei der Leistungserbringung bestmöglich zu unterstützen. Dies beinhaltet insbesondere die rechtzeitige Einholung von Erlaubnissen für Drehorte (z. B. Property Release), die Bereitstellung von abzubildenden Produkten oder die Einverständniserklärungen von Mitarbeitern/Statisten (Model Release), sofern dies nicht explizit als Aufgabe des Auftragnehmers vereinbart wurde.

8. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel nach Abnahme des Projekts durch den Kunden. Bei umfangreichen Produktionen behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, eine Teilvorauszahlung (z. B. 30 % bis 50 % bei Auftragserteilung) in Rechnung zu stellen. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

9. Rücktritt und Ausfallhonorar (Stornierung)

Tritt der Kunde ohne Verschulden des Auftragnehmers vom Auftrag zurück, werden folgende Ausfallhonorare fällig:

  • Bis 7 Tage vor dem geplanten Produktionsbeginn: 50 % des vereinbarten Honorars.
  • Weniger als 48 Stunden vor Produktionsbeginn: 100 % des vereinbarten Honorars.

Bereits angefallene Fremdkosten (z. B. gebuchte Schauspieler, Equipment-Mieten, Location-Kosten) sind in jedem Fall vollständig vom Kunden zu erstatten.

10. Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen. Für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte (z. B. Marken- oder Urheberrechtsverletzungen durch vom Kunden beigestelltes Material) ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.

11. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Linz, Österreich.

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